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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Was hat sich geändert?

Aktualisiert: 22. Okt. 2024

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Förderung des Klimaschutzes im Gebäudesektor. Ab 2024 treten wichtige Änderungen in Kraft, die sowohl Neubauten als auch Sanierungen betreffen. Hier erfahren Hausbesitzer und Bauherren, was sich ändert und worauf sie achten sollten.

1. Was ist die BEG?


Die BEG bündelt verschiedene Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, fossile Energieträger zu reduzieren und erneuerbare Energien stärker in den Gebäudebestand zu integrieren.


2. Wichtige Änderungen in der Förderung 2024


a. Strengere Anforderungen an Neubauten


Neubauten, die ab 2024 gefördert werden, müssen den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen. Das bedeutet, dass der Energieverbrauch auf maximal 55 % des Verbrauchs eines herkömmlichen Gebäudes sinken muss. Zudem sind mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien zu beziehen, etwa durch Wärmepumpen oder Solarthermie.


b. Erweiterte Förderung für Wärmepumpen


Die Förderung für Wärmepumpen wird auf bis zu 70 % der Investitionskosten erhöht, um den Einsatz fossiler Brennstoffe weiter zu verringern. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet und ins Gesamtkonzept eines energetisch effizienten Hauses integriert ist.


c. Keine Förderung mehr für reine Gasheizungen


Seit 2022 gibt es keine Förderung für reine Gasheizungen, einschließlich moderner Gas-Brennwertgeräte. Hybridheizungen, die eine Wärmepumpe oder andere erneuerbare Energiequellen nutzen, bleiben jedoch förderfähig und bieten Haushalten, die auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen möchten, eine attraktive Lösung.


d. Förderung von Sanierungsmaßnahmen


Die BEG bietet auch für Bestandsgebäude attraktive Fördermöglichkeiten. Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder der Einbau effizienter Heizungen können mit bis zu 30 % der Kosten gefördert werden. Die Integration erneuerbarer Energien kann diese Förderung auf bis zu 45 % erhöhen.


3. Antragstellung und andere wichtige Änderungen


Die Antragstellung erfolgt über die KfW. Ab 2024 hat die KfW die Heizungsförderung vom BAFA übernommen. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden, oft mit Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters. Das Antragsverfahren hat sich auch geändert. Seit Januar 2024 können nur noch Immobilieneigentümer einen Antrag stellen, nicht mehr Mieter.


Zusätzlich wurden neue Aspekte eingeführt, wie ein Klima- und Einkommensbonus sowie die Reduzierung der maximalen förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 Euro. Ein ergänzender Kredit von bis zu 120.000 Euro für die BEG EM-Förderung wurde ebenfalls eingeführt, und das Verbot der Kombination von BEG EM mit BEG WG/NWG wurde aufgehoben.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Koppelung der Heizungspflicht an die kommunale Wärmeplanung, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat.


4. Jetzt handeln und profitieren


Die BEG bietet Hausbesitzern und Bauherren umfassende finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Trotz strengerer Anforderungen sind die finanziellen Anreize und langfristigen Einsparungen attraktiv. Wer plant, sein Gebäude energetisch zu modernisieren oder einen klimafreundlichen Neubau zu realisieren, sollte sich umgehend über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren und frühzeitig einen Energieberater hinzuziehen.


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