KfW-Förderung 2024: Zuschüsse und Boni für klimafreundliche Heizungen sichern
- Anna Meshkov
- 29. Okt. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Nov. 2024

Die KfW-Förderung 2024 bietet Hauseigentümern attraktive finanzielle Unterstützung, um alte Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Alternativen auszutauschen. Neben erheblichen Kosteneinsparungen ist diese Förderung ein großer Schritt auf dem Weg zur CO₂-neutralen Heizungszukunft. Hier die wichtigsten Informationen zu Förderhöhe, neuen Bonusoptionen und erweiterten Antragsmöglichkeiten:
Förderhöhe und Zusatzboni
Die KfW gewährt einen Grundzuschuss von 30 % der Gesamtkosten für den Heizungstausch, der durch verschiedene Boni wie den Effizienz-Bonus (für besonders energieeffiziente Gebäude) und den Klimageschwindigkeits-Bonus (für schnell umgesetzte Maßnahmen) auf bis zu 70 % der Investitionskosten erhöht werden kann.
Maximale Förderung: Für Einfamilienhäuser kann die Unterstützung – je nach Art der Heiztechnik und den gewählten Boni – bis zu 21.000 Euro betragen.
Emissionsminderungszuschlag: Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungszuschlag von bis zu 2.500 Euro, der die maximale Gesamtförderung auf bis zu 23.500 Euro erhöhen kann.
Förderfähige Heizsysteme
Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen (wie Pelletheizungen) sowie Anschlüsse an Fernwärmenetze. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Heizsysteme mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, entsprechend den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Einkommensgrenzen und Kreditoptionen
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro jährlich gibt es einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 %. Dieser Bonus richtet sich speziell an Menschen mit niedrigeren Einkommen, die durch diese Zusatzförderung den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik leichter finanzieren können.
Zusätzlich zur Förderung besteht die Möglichkeit, einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufzunehmen, um die Investitionskosten zu decken.
Erweiterte Antragsmöglichkeiten seit August 2024
Seit August 2024 ist die Förderung für Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zugänglich. Das bedeutet, dass nicht nur selbstnutzende Hauseigentümer, sondern auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften von diesen Förderungen profitieren können – ein bedeutender Schritt, um den gesamten Gebäudebestand in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Die Antragsmöglichkeiten werden schrittweise für verschiedene Eigentümergruppen geöffnet:
Ab 27. Februar 2024: für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern
Ab 28. Mai 2024: für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEGs
Antragstellung und Fristen
Seit 2024 erfolgt die Antragstellung ausschließlich bei der KfW und nicht mehr über die BAFA. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Heizungsarbeiten gestellt wird. Ein Vertrag mit der Heizungsfirma muss außerdem eine aufschiebende Bedingung enthalten, d. h., die Arbeiten dürfen erst nach einer Förderzusage beginnen.
Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August 2024 gestartet wurden, gilt eine Übergangsregelung: In diesen Fällen kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.
Unterstützung durch die Energie-Effizienz-Experten
Energie-Effizienz-Experten stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite und begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Sie helfen sicherzustellen, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden und Sie die maximale Förderung erhalten, um Ihre Investition zukunftssicher und klimafreundlich zu gestalten.
Fazit:
Die KfW-Förderung 2024 ist eine bedeutende Chance für Hausbesitzer und Vermieter, durch moderne Heizsysteme Energiekosten zu sparen und den CO₂-Fußabdruck zu senken. Nutzen Sie die erweiterten Fördermöglichkeiten und schaffen Sie eine klimafreundliche Wärmeversorgung, die nicht nur den Wert Ihrer Immobilie steigert, sondern auch zur Zukunftsfähigkeit beiträgt!
Bild: de.vecteezy.com
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