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BEG Heizungsförderung: Neue Angebote bei der KfW ab 27.08.2024

Aktualisiert: 9. Okt. 2024

neue_heizungsfoerderungen

Ab dem 27.08.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Es können dann Anträge für nachfolgende Produkte gestellt werden. 


Zuschüsse:


  •  Heizungsförderung für UnternehmenWohngebäude (459)

  •  Heizungsförderung für UnternehmenNichtwohngebäude (522


Kredit:


  •  Ergänzungskredit für UnternehmenNichtwohngebäude (523)


Damit sind Zuschüsse bis zu max. 35 % möglich: 


  •  Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten 

  •  Effizienzbonus 5 % für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen

  •  zuzüglich ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 €


Darüber hinaus können zinsvergünstigte Ergänzungskredite für Unternehmen für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen beantragt werden. Die Kreditförderung "BEG Einzelmaßnahmen ErgänzungskreditNichtwohngebäude (523)" kann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner der KfW (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) unter Vorlage einer Zuschusszusage der KfW und / oder eines Zuwendungsbescheids des BAFA für eine Zuschussförderung nach der Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen (BEG EM)" beantragt werden.


Details zur Förderung und die entsprechenden Merkblätter finden Sie ab sofort auf den jeweiligen Produktseiten der KfW unter Formulare und Downloads:



Quelle: Infoletter Energieeffizienz-Expertenliste vom 16.08.2024

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