Was bringt eine Lüftungsanlage bei der Bestandssanierung im Wohnbereich?
- Anna Meshkov
- 2. Juni 2024
- 3 Min. Lesezeit

Folgende Punkte verdeutlichen nicht nur die zusätzlichen finanziellen Anreize durch Energieeinsparung und staatliche Förderungen, sondern betonen auch die praktischen Vorteile effizienter Lüftungsanlagen, wie die Verbesserung der Raumluftqualität, den Schutz der Bausubstanz und die Zeitersparnis durch automatisierte Raumlüftung:
Um eine EE-Klasse zu erreichen, ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung laut BEG 2023 Anlage Absatz 3 verpflichtend.
Beim Erreichen der EE-Klasse gibt es vom Staat 5% mehr Zuschuss als Förderung.
Die Kreditsumme (sowie die Bemessungshöhe der Zuschussberechnung) erhöht sich bei den EE-Klassen um 30.000€ auf 150.000€ pro Wohneinheit.
Es können dabei zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur Anwendung kommen.
Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen.
Beim EH-Denkmal ist der Einsatz einer Lüftungsanlage für das Erreichen der EE-Klasse dann nicht erforderlich, wenn der Einbau einer Lüftungsanlage aus technischen Gründen oder durch Auflagen des Denkmalschutzes nicht möglich ist.
1. Beispiel:
MFH mit 4 Wohneinheiten wird von der Energieklasse H (WPB) zum Effizienzhaus 55EE mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von 29,9 kWh/m² saniert; es wird eine dezentrale Lüftungsanlage mit WRG vorgesehen; ohne Lüftungsanlage betrüge der Jahres-Primärenergiebedarf – 61,4 kWh/m² und das Vorhaben rutscht somit aus der EE-Klasse und aus der Effizienzstufe 55 raus und erreicht lediglich ein Niveau EH7 o Maximale Kredithöhe mit LA – 600.000 €; o inkl. Kosten einer dezentralen LA von ca. 20.000 €; o staatliche Förderung mit LA (30%) – max. 180.000 €. o Maximale Kredithöhe ohne LA – 480.000 €; o staatliche Förderung ohne LA (10%) – max. 48.000 €; o Stromeinsparung für die Wärmepumpe: 5.760 kWh/a.
2. Beispiel:
Einfamilienhaus wird von der Energieklasse H (WPB) zum Effizienzhaus 55EE mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von 37,6 kWh/m² saniert; es wird eine dezentrale Lüftungsanlage mit WRG vorgesehen; ohne Lüftungsanlage betrüge der Jahres-Primärenergiebedarf – 73,7 kWh/m² und das Vorhaben verliert ebenfalls die EE-Klasse und die Effizienzstufe 55 und erreicht lediglich das EH70-Niveau: o Maximale Kredithöhe mit LA – 150.000 €; o inkl. Kosten einer dezentralen LA von ca. 12.000 €; o staatliche Förderung mit LA (30%) – max. 45.000 €; o Maximale Kredithöhe ohne LA – 120.000 €; o staatliche Förderung ohne LA (10%) – max. 12.000 €; o Stromeinsparung für die Wärmepumpe: 3.920 kWh/a.
Was bringt wirklich eine Lüftungsanlage bei der Bestandssanierung im Wohnbereich:
Behaglichkeitsvorteile bei der sicheren, weitgehend wetterunabhängigen Be- und Entlüftung.
Sommerlicher Wärmeschutz wird durch die nächtliche erhöhte Lüftung leichter erreicht.
Zusätzliche Geräusche in die Räume, aber auch Schallschutz bei geschlossenen Fenstern.
Reinigungsaufwand für die Filter.
Zeitersparnis für die Fensterlüftung.
Entfernung von CO2 und Feuchtigkeit aus dem Raum.
Minimierung der Krankheitserreger wie Viren durch einen Luftaustausch in der Raumluft.
Schutz der Bausubstanz vor Feuchte und Schimmelbildung.
Der Einsatz einer Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu energieeffizienten Bau- und Sanierungsprojekten. Neben den finanziellen Anreizen spielen auch die vielfältigen Vorteile für das Raumklima und die Wohnqualität eine entscheidende Rolle.Die Integration solcher Anlagen trägt zur Erreichung von EE-Klassen bei und fördert ein gesundes und komfortables Umfeld für die Bewohner. In Anbetracht der voranschreitenden Klimaveränderungen und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Bauweise ist die Investition in moderne Lüftungstechnologien ein Schritt in die richtige Richtung für eine energieeffiziente Zukunft.
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